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Alain Ramin Lingnau

  • Ausländerrecht
  • Strafrecht

Christopher Amir Lingnau

  • Asylrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht

Die Fachgebiete in Kürze

Genaueres über die unterschiedlichen Rechtsgebiete erfahren Sie hier. Anhand der Links zu den Quellseiten gelangen Sie zu Webseiten, die weiterführende Informationen anbieten.

Ausländerrecht

Das deutsche Rechtssystem unterscheidet zwischen Deutschen und  Nichtdeutschen. Deshalb gibt es auch ein spezielles Ausländerrecht.  Das regelt, unter welchen Umständen sich Ausländer in Deutschland  aufhalten dürfen und welche wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen  Rechte sie haben. Es legt auch fest, unter welchen Bedingungen ein  Ausländer, von dem eine Gefahr ausgeht, nicht einreisen darf oder  wieder ausreisen muss.

(Quelle: www.caritas.de/glossare/auslaenderrecht)

Asylrecht

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist (Art. 16a GG). Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Allerdings wurde es mit dem sogenannten Asylkompromiss von 1993 stark eingeschränkt.

Das deutsche Asylrecht

Stand: Sep. 2020

Das Recht auf Asyl im Grundgesetz wurde 1993 mit dem sogenannten Asylkompromiss (siehe unten) stark eingeschränkt. Das Grundrecht auf Asyl hat seither in der Praxis an Bedeutung verloren und ist vom EU-Recht abgelöst, das maßgeblich auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 fußt. Seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags 1999 liegt Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsrecht im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union. 

Das EU-Recht berücksichtigt jedoch weiterhin viele nationale asylrechtliche Regelungen und Entwicklungen. Die sogenannten Dublin-Verordnungen legen seit 2003 fest, dass grundsätzlich der Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, über den die Einreise in das EU-Gebiet stattgefunden hat („Verursacherprinzip“).

Theoretisch heißt das für Deutschland, dass es nur dann für die Prüfung der Asylanträge zuständig ist, wenn die Asylsuchenden per Flugzeug nach Deutschland einreisen, was in den meisten Fällen ein Visum voraussetzt. Hinzu kommt, dass einige Länder als  „sichere Drittstaaten“ definiert sind. Für Deutschland sind das neben den EU-Mitgliedstaaten Norwegen und die Schweiz. Die EU-Staaten prüfen keine Asylanträge von Menschen, die über einen solchen „sicheren Drittstaat“ einreisen, und verweisen die Betroffenen stattdessen zu den „sicheren Drittstaaten“.RechtsgrundlageGrundgesetz Artikel 16a, Abs. 2 und AsylG § 26 Abs. 2 und Anlage 1

Im Juni 2013 hat das Europäische Parlament neue Vorschriften für ein gemeinsames europäisches Asylsystem verabschiedet. Die beschlossenen Regelungen erneuern die ungefähr zehn Jahre alte bestehende Gesetzgebung.

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html)

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, welche Straftaten regeln oder das Strafverfahren betreffen.  Das Strafrecht zählt neben dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht zu den drei großen Rechtsgebieten in Deutschland, wobei das Strafrecht systematisch einen Teil des öffentlichen Rechts darstellt.

Das Strafrecht dient in einem  Rechtsstaat dem Schutz von Individualrechtsgütern (zB Gesundheit, Vermögen etc.) und den Rechtsgütern der Allgemeinheit. Die repressive Sanktionierung von bestimmten, rechtswidrigen Verhaltensweisen im Strafrecht soll die Bürger dazu bewegen, sich an die Rechtsordnung, welche die gemeinsamen Regeln der Gemeinschaft festlegt, zu halten.

Die Hauptstrafen die das Strafrecht kennt sind Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Eine solche scharfe, repressive Bestrafung durch den Staat, soll allerdings immer ultima ratio (das letzte Mittel) sein um den Rechtsfrieden herbeizuführen. Nicht jedes sozialwidrige Verhalten ist daher eine Straftat, sondern nur solch schwerwiegende Rechtsverstöße, bei denen eine zivilrechtliche Sanktionierung (zB Schadensersatz) oder Verwaltungsrecht (zB Bußgeld) nicht ausreicht.

Als solche Straftaten sind im Strafrecht unter anderem zu nennen:

  • Mord, § 211 StGB
  • Totschlag, § 212 StGB
  • Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB
  • Nötigung, § 240 StGB
  • Diebstahl, § 242 StGB
  • Hehlerei, §259 StGB
  • Raub, § 249 StGB
  • Erpressung, § 253 StGB
  • Betrug, § 263 StGB
  • Sachbeschädigung, § 303 StGB

Geregelt ist das Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch (StGB), welches neben den allgemeinen Vorschriften für das Strafrecht eine Vielzahl von Straftaten normiert. Straftaten finden sich  jedoch nicht nur im StGB, sondern auch in zahlreichen anderen Gesetzen wie zB dem Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz etc., sogenanntes Nebenstrafrecht. Vorschriften über das Strafverfahren (formelles Strafrecht) finden sich insbesondere in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gerichtsverfahrensgesetz (GVG).

(Quelle: https://recht-und-rat.info/strafrecht/)

Familienrecht

Das Familienrecht wird im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297–1921 BGB) definiert. Es befasst sich mit familiären Bindungen wie der Ehe und mit ihren Rechtswirkungen sowie den Folgen einer Scheidung. Zudem regelt das Familienrecht Verwandtschaftsgrade, Unterhaltpflichten und Adoptionen.

(Quelle: www.klugo.de/rechtsgebiete/familienrecht)